Unsere Vereinsmitglieder kommen aus den Bereichen Vereine/Verbände, Unternehmen und Stiftungen. Die Mitgliedschaft kann von natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts erworben werden. Unterlagen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.
Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind die Organe des Vereins.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Wahl des Vorstands
• Entgegennahme des Rechenschaftsberichts
• Entlastung des Vorstands
• Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
• Beschlussfassung über Satzungsänderungen
• Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
Alljährlich findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.